Landschaftspflegeverband Landkreis Eichstätt e.V.


Hand in Hand für unsere Heimat

Angebote im Bereich Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Findet ein Eingriff in Natur und Landschaft statt, ist der Verursacher „verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist“ (§15 Abs.2 BNatSchG).

Der Landschaftspflegeverband Landkreis Eichstätt e.V. unterstützt seine Mitglieder bei der Planung, Umsetzung und der Erstellung von langfristigen Pflegekonzepten für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen.

Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen sind gesetzlich verpflichtend und somit nicht förderfähig - die Unterstützung erfolgt nach Beauftragung des Landschaftspflegeverbands Landkreis Eichstätt e.V. und muss vom Eingriffsverursacher bezahlt werden.