Landschaftspflegeverband Landkreis Eichstätt e.V.


Hand in Hand für unsere Heimat

Angebote im Bereich Landschaftspflege

Egal ob es sich im Landkreis Eichstätt um eine naturschutzfachliche Heckenpflege oder -pflanzung, die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen, die Pflege von Biotopen wie z.B. Magerrasen oder die extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen handelt: Wir sind Ihr Ansprechpartner! Gerne prüfen wir für unsere Mitglieder die Möglichkeit einer staatlichen Förderung von Maßnahmen und kümmern uns um die Organisation der fachgerechten Maßnahmenumsetzung.

Kontaktieren Sie uns einfach - wir beraten Sie gerne! (Mitglieder und die, die es werden wollen)

Weiter unten können Sie sich einen Überblick über unser Angebot verschaffen.

                       

Naturschutzfachliche Pflege von Hecken und Feldgehölzen

In unserer Feldflur stellen Hecken und Feldgehölze wichtige Strukturen dar: Als wichtiger Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen haben Sie eine große Anzahl ökologischer Funktionen. Auch für den Bodenschutz spielen sie eine tragende Rolle, da sie gegen Wasser- und Winderosion schützen.

Die volle Funktionsfähigkeit einer Hecke kann jedoch nur durch eine regelmäßige und fachgerechte Pflege aufrecht erhalten werden. Ohne diese Pflege überaltern sie - sie verkahlen und werden von innen heraus lückig.

Bei einer ökologisch fachgerechten Pflege werden die Sträucher abschnittsweise und zeitversetzt „auf Stock gesetzt“, das heißt die Sträucher werden vergleichsweise bodennah abgeschnitten. Von dort können sie dann neu austreiben. Wenn nötig werden zu dicht stehende Einzelbäume entnommen oder aufgeastet. Seltene oder wichtige Gehölzarten werden dabei aber stets erhalten. Ein einfacher Formschnitt kann folglich nicht als fachgerechte Heckenpflege dienen. Hecken und Feldgehölze sind grundsätzlich besonders geschützte Lebensräume.

Fördermöglichkeiten

1. Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), B49
Das KULAP B49 ist die typische Fördermöglichkeit für die ökologische Pflege von Hecken und Feldgehölzen in der Feldflur:

geförderte Heckentypen

Strauchhecken, Baum-Strauch-Mischhecken

Voraussetzungen

förderbare Hecken müssen Teil von/ unmittelbar angrenzend an landwirtschaftlichen Flächen sein (Flurbereinigungshecken)

dem Antrag ein sog. Erneuerungskonzept eines zertifizierten Konzepterstellers beizulegen (Der LPV Eichstätt ist von der bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) zertifiziert und kann Ihnen ein entsprechendes Konzept erstellen.)

Antragsberechtigte

Landwirte, Landschaftspflegeverbände

Antragsphase

1. Februar bis 30. Juni

Förderung

pauschal 270 €/ ar (Konzepterstellung & Pflegeumsetzung)

Pflegedurchführung

Pflegezeitraum: 5 Jahre (danach: zwingend gesamte Hecke gepflegt)
Pflegeabschnitte: max. 1/3 der Hecke pro Jahr

Weitere Informationen zur KULAP B49 Maßnahme können Sie folgenden Links entnehmen:

Wer sich noch über heimische Gehölze und autochtone Pflanzen informieren will:


2. Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)

Das LNPR-Programm greift als Förderung in naturschutzfachlichen Gebietskulissen, wenn eine Förderung über KULAP nicht möglich ist:

geförderte Heckentypen


Strauchhecken, Baum-Strauch-Mischhecken, Baumhecken

Voraussetzungen

KULAP-Förderung nicht möglich

naturschutzfachliche Gebietskulisse (biotopkartiert)

Antragsberechtigte

Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer

Antragsphase

ganzjährig

Förderung

bis zu 70% der Pflegekosten förderfähig, 30% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt)

Pflegedurchführung

Pflege und Neuanlage möglich

Pflege entsprechend genehmigtem Antrag

Anlage und Pflege von Streuobstwiesen

Streuobstwiesen prägten wie auch Hecken und Feldgehölze jahrhundertelang unsere Feldflur. Als altes Kulturgut fand man sie bis vor wenigen Jahrzehnten noch an fast allen Dorfrändern. Für die Dorfbewohner hatten sie vielerlei nutzen: sie versorgten sich aus diesen Beständen mit Frischobst, zugleich konnten sie den Grasertrag der Wiesen nutzen oder ihr Vieh dort weiden lassen. Durch den industriellen Obstanbau und die allgemeine Intensivierung der Landwirtschaft haben Streuobstwiesen aber stark an Bedeutung verloren - sie fielen brach, verbuschten und die nicht mehr gepflegten Bäume überalterten oder sie wurden gleich in andere Nutzungen überführt oder sogar bebaut.

Mittlerweile wissen wir um die große naturschutzfachliche Bedeutung von Streuobstwiesen - mehr als 5.000 Tierarten konnten dort nachgewiesen werden! Streuobstwiesen zählen damit zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Gerne unterstützen wir deshalb unsere Mitglieder bei der Pflege und Neuanlage von Streuobstwiesen!

Fördermöglichkeiten

Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie

Antragsberechtigte

Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer

Antragsphase

ganzjährig

Förderung

bis zu 90% der Neuanlage- und Pflegekosten förderfähig, 10% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt)

Pflegedurchführung

Pflege und Neuanlage möglich

Pflege entsprechend genehmigtem Antrag

Pflege von Biotopen (z.B. Magerrasen)

Naturschutzfachlich kostbare Biotope (Magerrasen, Tümpel, Teiche, ...) zu erhalten ist eine wichtige Aufgabe für uns alle, damit die Lebensräume für Tiere und Pflanzen auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben. Der Freistaat Bayern unterstützt uns dabei mit den Fördermöglichkeiten im Zuge der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR). Sehr gerne planen und beantragen wir LNPR Maßnahmen für unsere Mitglieder und setzen sie naturschutzfachlich optimal um.

Fördermöglichkeiten über LNPR

Antragsberechtigte

Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer

Antragsphase

ganzjährig

Förderung

70-90%, je nach ökologischer Wertigkeit; 10-30% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt)

Pflegedurchführung

Pflegemaßnahmen und Neuanlagen möglich

Pflege entsprechend genehmigtem Antrag

Extensive Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

Für die extensive Bewirtschaftung von Äckern, Wiesen und Weiden stehen dem Bewirtschafter der Fläche eine Vielzahl möglicher Förderungen im Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) oder Kulturlandschafts-programm (KULAP) zur Verfügung. Bei sehr speziellen Anforderungen kann es aber sein, dass eine Bewirtschaftung der Fläche trotz VNP oder KULAP-Programmen nicht wirtschaftlich ist und sich kein Bewirtschafter für die Fläche findet. Ist dies der Fall und gleichzeitig besteht ein großes naturschutzfachliches Interesse an der angestrebten Art der Bewirtschaftung ist eine Förderung über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR) denkbar. Gerne beraten wir unsere Mitglieder bei Fragen zu VNP und KULAP oder prüfen eine Fördermöglichkeit über LNPR.

Fördermöglichkeiten über LNPR

Antragsberechtigte

Kommunen, Landschaftspflegeverbände, Naturparke, private Flächenbesitzer

Voraussetzungen


keine Förderung über KULAP und VNP möglich

ausreichende naturschutzfachliche Begründung für die Maßnahme

Antragsphase

ganzjährig

Förderung

70-90%, je nach ökologischer Wertigkeit; 10-30% Eigenanteil durch Projektträger (i.d.R. LPV Eichstätt)

Pflegedurchführung

Pflege entsprechend genehmigtem Antrag